Das Wichtigste vorab:

  • Das erste Gespräch oder Telefonat zum Kennenlernen wird bei Zustandekommen des Auftrags angerechnet.

  • Über Preise sprechen wir stets vor Beginn unserer Arbeit, sodass auf Sie keine Überraschungen warten.

  • Unserer hoher Digitalisierungsgrad und die Nutzung modernster Hard- und Software ist für Sie in der Regel nicht mit Mehrkosten verbunden. Wir geben die Zeitersparnis durch das effizientere Arbeiten an Sie weiter!

Auf Wunsch machen wir Fixpreise

Mit unseren monatlichen Fixpreisen im Rechnungswesen bekommen Sie nicht nur unsere volle Beratungskompetenz, sondern gewinnen auch an Planungssicherheit für Ihre Liquidität. Die große Rechnung für den Jahresabschluss bleibt aus, denn der Anteil dafür ist bereits in dem Monatshonorar enthalten.

Ansonsten gilt:

Die Vergütung von Steuerberatern ist einheitlich in der Steuerberater-Vergütungsverordnung geregelt. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Beispiele, wie sich unsere Vergütung zusammensetzt.

Buchhaltung

Gegenstandswert in EUR

 (Jahresumsatz bei positivem
Ergebnis bzw. Aufwand bei Verlusten)

Unser Honorar bei üblichem Aufwand in EUR (netto)
100.000123,90
250.000209,30
500.000289,80

Abschlüsse

Gegenstandswert in EUR

 (Mittel zwischen berichtigter
Bilanzsumme und der Jahresleistung)

Unser Honorar bei üblichem Aufwand in EUR (netto)
100.000870,00
250.0001.145,00
500.0001.962,50

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die monatlich wiederkehrenden Gehaltsabrechnungen werden pauschal mit 15€/Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum abgegolten. Stundenlöhner und Bescheinigungen werden extra abgerechnet